Passend zu den Beratungsdienstleistungen die Sie in Anspruch nehmen wollen, einigen wir uns auf Honorar- oder Werkverträge.
Werkverträge empfehlen sich für abgeschlossene Einzelauftzräge, beispielsweise für die Erstellung eines Konzeptes.
Im Rahmen eines Beratungsvertrages stehe ich Ihnen dagegen regelmäßig mit einem bestimmten Studenkontingent zur Verfügung.
Die jeweiligen Honorarsätze besprechen wir im konkreten Fall.
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